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§ 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Bewertungsgesetz (BewG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Wirtschaftliche Einheit
§ 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
§ 3a (weggefallen)
§ 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
§ 5 Auflösend bedingter Erwerb
§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten
§ 7 Auflösend bedingte Lasten
§ 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
§ 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
§ 10 Begriff des Teilwerts
§ 11 Wertpapiere und Anteile
§ 12 Kapitalforderungen und Schulden
§ 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
§ 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
§ 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen
§ 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
Dritter Teil Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Bewertungsvorschriften
§ 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.