Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten - Digitale Gesetze
Bewertungsgesetz (BewG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
Dritter Teil Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Allgemeine Bewertungsvorschriften
§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten
(1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
(2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.