Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 6 Sanktionen
Abschnitt 7 Evaluierung
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.