Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131 - Digitale Gesetze
Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs (BeamtVAltGZustAnO)
Eingangsformel
§ 1 Anordnungsgegenstand
§ 2 Persönlicher Geltungsbereich
§ 3 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
§ 4 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz und des aus Artikel 45 AEUV abgeleiteten Nachteilsausgleichs
§ 5 Sachliche Zuständigkeit für die Anerkennung eines Dienstunfalls und die Festsetzung von Unfallfürsorgeleistungen sowie damit zusammenhängender Befugnisse
§ 6 Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung eines nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übergegangenen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Unfalls
§ 7 Sachliche Zuständigkeit für die Erteilung von Vorabentscheidungen und für die Erteilung von Versorgungsauskünften
§ 8 Sachliche Zuständigkeit bei Verschollenheit der versorgungsberechtigten Person
§ 9 Weitere Befugnisse zur Aufgabenerfüllung
§ 10 Sachliche Zuständigkeit betreffend den Versorgungsausgleich und für die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
§ 11 Sachliche Zuständigkeit für die Versorgungslastenteilung
§ 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
§ 13 Erlass von Widerspruchsbescheiden; Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
§ 14 Sachliche Zuständigkeit für ehemalige Geschäftsbereiche
§ 15 Örtliche Zuständigkeit
§ 16 Übersendung erforderlicher Unterlagen
§ 17 Berichtspflicht und Beteiligung der obersten Dienstbehörden
§ 18 Schriftverkehr
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Inhaltsverzeichnis
§ 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
Für Versorgungsberechtigte nach dem G 131 ist die Generalzolldirektion zuständig.