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§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Digitale Gesetze
[object Object] (AufenthG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Einreise
Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
§ 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
§ 18d Forschung
§ 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher
§ 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
§ 18g Blaue Karte EU
§ 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
§ 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
§ 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 19b Mobiler-ICT-Karte
§ 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
§ 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
§ 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
§ 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e
§ 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
§ 20a Chancenkarte; Verordnungsermächtigung
§ 20b Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung
§ 21 Selbständige Tätigkeit
Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiären Gründen
Abschnitt 7 Besondere Aufenthaltsrechte
Abschnitt 8 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Kapitel 3 Integration
Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften
Kapitel 5 Beendigung des Aufenthalts
Kapitel 6 Haftung und Gebühren
Kapitel 7 Verfahrensvorschriften
Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
Kapitel 10 Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 4: Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
§ 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.