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§ 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen - Digitale Gesetze
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
§ 4 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
§ 5 Versorgungs- und Schadensersatzansprüche
§ 6 Wohnsitzvoraussetzungen
§ 7 Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen
§ 8 Auflösung von Verträgen
§ 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
§ 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten
§ 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung
§ 12 Ansprüche aus Verwahrungen
§ 13 Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen
§ 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen
§ 15 Ausgleichsansprüche
§ 16 Gesetzeskonkurrenz
§ 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen
§ 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
§ 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte
§ 20 Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken
§ 21 Beweisregel
§ 22 Enteignungsrecht
§ 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz
§ 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen
§ 25 Anspruchsschuldner
§ 26 Anmeldung
§ 27 Anmeldestellen
§ 28 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
§ 29 Klagefrist
Dritter Teil Ablösung von Kapitalanlagen
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Zu erfüllende Ansprüche
§ 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
§ 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft.