Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 13 Lieferbedingungen - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (AHStatDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anmeldeverfahren
Abschnitt 2 Nähere Bestimmung zu den Erhebungsmerkmalen
§ 9 Warenbezeichnung und Warennummer
§ 10 Menge der Ware
§ 11 Rechnungsbetrag
§ 12 Statistischer Wert
§ 13 Lieferbedingungen
§ 14 Ursprungsland
§ 15 Versendungsland
§ 16 Bestimmungsland
§ 17 Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland
§ 18 Art des Geschäfts
§ 19 Teilsendungen
Abschnitt 3 Besondere Waren und Warenbewegungen
Abschnitt 4 Vereinfachungen und Befreiungen
Abschnitt 5 Datenübermittlung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Nähere Bestimmung zu den Erhebungsmerkmalen
§ 13 Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen eines Warenverkehrs sind in der Extrahandelsstatistik mit den Bezeichnungen nach Anhang B Titel II Datenelement Nummer 14 01 000 000 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in der jeweils geltenden Fassung anzugeben.