Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Abschnitt 5 (weggefallen)
Abschnitt 6 Ernteerhebung
Abschnitt 7 Geflügelstatistik
Abschnitt 8 Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik
Abschnitt 9 Milchstatistik
Abschnitt 10 Fischerei- und Aquakulturstatistik
Abschnitt 11 Weinstatistik
Abschnitt 12 Holzstatistik
Abschnitt 13 (weggefallen)
Abschnitt 14 Düngemittelstatistik
Teil 3 Gemeinsame Vorschriften
§ 17a Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Strauchbeerenerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1 mit Strauchbeerenflächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.