Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 6 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin (ÄndSchnAusbV)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung
Anlage (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.