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Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (AdVermiG)
Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung und Begleitung
Zweiter Abschnitt Ersatzmutterschaft
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Adoptionsvermittlung und Begleitung
§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption
Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.