Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Schlussformel - Digitale Gesetze
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
Abschnitt 3 Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern
Abschnitt 4 Anforderungen an den Betrieb von Kühltürmen
Abschnitt 5 Anforderungen bei Überschreitung der Maßnahmen- werte oder bei Störung des Betriebs
Abschnitt 6 Anforderungen an die Überwachung
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 18 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 6) Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
Anlage 3 (zu § 10)
Anlage 4 (zu § 12 und § 13)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 8: Schlussvorschriften
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.