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§ 12 Grundlage der Berechnung - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. DV-BEG)
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
II. Die gesetzlichen Ansprüche
III. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
II.: Die gesetzlichen Ansprüche
2.: Rente
§ 12 Grundlage der Berechnung
Die Rente wird unter Zugrundelegung des Diensteinkommens (Grundgehalt und Wohnungsgeld) eines mit dem Verfolgten vergleichbaren Bundesbeamten in einer Besoldungsgruppe mit aufsteigenden Gehältern festgesetzt.