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Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
Abschnitt 1 Einleitung der Wahl
Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
§ 12 Bekanntmachung
§ 13 Antrag auf Abstimmung
§ 14 Abstimmungsausschreiben
§ 15 Stimmabgabe
§ 16 Abstimmungsvorgang
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
§ 19 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
§ 20 Öffentliche Stimmauszählung
§ 21 Abstimmungsniederschrift
§ 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge
Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften
Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
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Abschnitt 2: Abstimmung über die Art der Wahl
§ 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.