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§ 5 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Zweiter Abschnitt Ausgleichsleistungen an Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft
Dritter Abschnitt Sonstige Aufgaben der Zusatzversorgungskasse
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
§ 5
Der Vorstand besteht aus je drei Vertretern der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.