Abschnitt 2 Allgemeine Regeln zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen
Abschnitt 3 Besondere Regeln der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Anhang 4 [object Object] - Digitale Gesetze
Anhang 4 (zu § 6 Abs. 5) Berechnung der prozessbedingten Kohlendioxid-Emissionen für Anlagen, die Kuppelgase aus Hochofenanlagen und Oxygenstahlwerken nutzen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 2266
Formel ( 44 ) GGichtG;abg Eges;proz = (PRE x (0,3565 - 0,047) x -- + ERS) x ----------- ( 12 ) GGichtG;ges
( 44 ) + ((REin x 0,047 + Summe von Cin;and - Summe von Cout) x -- + ERS) ( 12 ) GKonvG;abg x ---------- GKonvG;ges
E(tief)ges;proz gesamte sondertatbestandsrelevante prozessbedingte CO(tief)2-Emissionen aus dem Hochofenprozess und der Stahlherstellung in Oxygenstahlwerken, die bei Abgabe von Kuppelgasen an Drittanlagen den Drittanlagen zuzurechnen ist, in t CO(tief)2 P(tief)RE Roheisenproduktion in t E(tief)RS prozessbedingte CO(tief)2-Emissionen aus dem anderen Rohstoffeinsatz (Kalkstein, Dolomit) im Hochofen in t RE(tief)in Roheiseneinsatz im Stahlwerk in t C(tief)in;and Input anderen Kohlenstoffs aus Schrott etc. im Stahlwerk in t C(tief)out Output an Kohlenstoff im Stahl etc. im Stahlwerk in t E(tief)RS prozessbedingte CO(tief)2-Emissionen aus dem anderen Rohstoffeinsatz in t G(tief)KonvG;ges gesamter Konvertergasanfall im Stahlwerk G(tief)KonvG;abg Abgabe von Konvertergas an die jeweilige Drittanlage G(tief)GichtG;ges gesamter Gichtgasanfall im Hochofen
G(tief)GichtG;abg Abgabe von Gichtgas an die jeweilige Drittanlage