Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
Siebter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Achter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Neunter Abschnitt Organisationen, Helferinnen und Helfer
Zehnter Abschnitt Kosten des Zivilschutzes
Elfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe - Digitale Gesetze
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.