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§ 15 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZSDigRentÜGremV)
Eingangsformel
§ 1 Zusammensetzung des Steuerungsgremiums
§ 2 Berufung der Mitglieder des Steuerungsgremiums und deren stellvertretenden Personen
§ 3 Nachfolge von Mitgliedern und stellvertretenden Personen
§ 4 Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium
§ 5 Vorsitzende Person des Steuerungsgremiums
§ 6 Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen
§ 7 Geschäftsordnung
§ 8 Leitung der Sitzungen
§ 9 Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
§ 10 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
§ 11 Beschlussfähigkeit
§ 12 Beschlussfassung
§ 13 Vertretung bei der Stimmabgabe
§ 14 Annahmefiktion für Beschlussvorlagen der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 15 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.