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Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZSDigRentÜGremV)
Eingangsformel
§ 1 Zusammensetzung des Steuerungsgremiums
§ 2 Berufung der Mitglieder des Steuerungsgremiums und deren stellvertretenden Personen
§ 3 Nachfolge von Mitgliedern und stellvertretenden Personen
§ 4 Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium
§ 5 Vorsitzende Person des Steuerungsgremiums
§ 6 Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen
§ 7 Geschäftsordnung
§ 8 Leitung der Sitzungen
§ 9 Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
§ 10 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
§ 11 Beschlussfähigkeit
§ 12 Beschlussfassung
§ 13 Vertretung bei der Stimmabgabe
§ 14 Annahmefiktion für Beschlussvorlagen der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 15 Inkrafttreten
§ 10 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.