Titel 5 Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
Titel 6 Beweis durch Augenschein
Titel 7 Zeugenbeweis
Titel 8 Beweis durch Sachverständige
Titel 9 Beweis durch Urkunden
Titel 10 Beweis durch Parteivernehmung
Titel 11 Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
Titel 12 Selbständiges Beweisverfahren
Abschnitt 2 Verfahren vor den Amtsgerichten
Buch 3 Rechtsmittel
Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 Weitere besondere Verfahren
Buch 7 Mahnverfahren
Buch 8 Zwangsvollstreckung
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 346 Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs
Für den Verzicht auf den Einspruch und seine Zurücknahme gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Berufung und über ihre Zurücknahme entsprechend.