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Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
Abschnitt 3 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 4 Strafvorschriften - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 4 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder verbreitet.