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Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
Abschnitt 3 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 5 Bußgeldvorschriften - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 5 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.