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Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
Abschnitt 3 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutz der Zugangskontrolldienste
§ 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
Verboten sind
1.
die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2.
der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3.
die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.