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§ 8 Zivildienstunfähigkeit - Digitale Gesetze
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (ZDG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Abschnitt 2 Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
Abschnitt 3 Heranziehung zum Zivildienst
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Dienstpflichtigen
Abschnitt 5 Ende des Zivildienstes; Versorgung
Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Verfahrensvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
§ 8 Zivildienstunfähigkeit
Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.