Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
§ 17 Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über Wehrdienstausnahmen gelten auch für den Zivildienst.
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (ZDG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Abschnitt 2 Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
Abschnitt 3 Heranziehung zum Zivildienst
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Dienstpflichtigen
Abschnitt 5 Ende des Zivildienstes; Versorgung
Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Verfahrensvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften