Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Abschnitt 2 Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
Abschnitt 3 Heranziehung zum Zivildienst
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Dienstpflichtigen
Abschnitt 5 Ende des Zivildienstes; Versorgung
Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Verfahrensvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 25 Beginn des Zivildienstes
Das Zivildienstverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Einberufungsbescheid für den Diensteintritt des Dienstpflichtigen oder im Umwandlungsbescheid für die Umwandlung nach § 19 Abs. 2 festgesetzt ist.