Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 28 Zeitpunkt der Prüfung - Digitale Gesetze
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zahnärztliche Ausbildung
Abschnitt 2 Zahnärztliche Prüfung
Abschnitt 3 Modellstudiengang
Abschnitt 4 Die Approbation
Abschnitt 5 Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zahnärztliche Prüfung
Unterabschnitt 2: Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
§ 28 Zeitpunkt der Prüfung
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.