Unterabschnitt 2 Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
Abschnitt 6 Datenübersichten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 18 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern.