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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (ZahlPrüfbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
§ 3 Art und Umfang der Berichterstattung
§ 4 Anlagen
§ 5 Berichtszeitraum
§ 6 Zusammenfassende Schlussbemerkung
§ 7 Berichtsturnus; Unterzeichnung
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Abschnitt 4 Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Abschnitt 6 Datenübersichten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 18 Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz nach Anhörung der Deutschen Bundesbank: