Kapitel III Bestimmungen über die Wirtschaftsunion
Kapitel IV Bestimmungen über die Sozialunion
Kapitel V Bestimmungen über den Staatshaushalt und die Finanzen
Kapitel VI Schlußbestimmungen
Art 9 Vertragsänderungen - Digitale Gesetze
Art 9 Vertragsänderungen
Erscheinen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags erforderlich, um eines seiner Ziele zu verwirklichen, so werden sie zwischen den Regierungen der Vertragsparteien vereinbart.