Kapitel III Bestimmungen über die Wirtschaftsunion
Kapitel IV Bestimmungen über die Sozialunion
Kapitel V Bestimmungen über den Staatshaushalt und die Finanzen
Kapitel VI Schlußbestimmungen
Art 5 Amtshilfe - Digitale Gesetze
Art 5 Amtshilfe
Die Behörden der Vertragsparteien leisten sich nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts bei der Durchführung dieses Vertrags Amtshilfe. Artikel 32 bleibt unberührt.