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§ 48 Verbrieftes Portfolio - Digitale Gesetze
[object Object] (WuSolvV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Adressrisiken
Teil 3 Operationelle Risiken
Teil 4 Marktrisiken
Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Adressrisiken
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Unterabschnitt 1: Anrechnung von Verbriefungspositionen, Begriffsbestimmungen
§ 48 Verbrieftes Portfolio
Ein durch eine Verbriefungstransaktion verbrieftes Portfolio ist die Gesamtheit derjenigen Adressenausfallrisikopositionen, deren Adressenausfallrisiko durch diese Verbriefungstransaktion übertragen werden soll.