Unterabschnitt 2 Anforderungen an Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen gelten
Unterabschnitt 3 Anrechnung von Verbriefungstransaktionen
Unterabschnitt 4 Abzugsbeträge für Verbriefungspositionen
Teil 3 Operationelle Risiken
Teil 4 Marktrisiken
Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 48 Verbrieftes Portfolio
Ein durch eine Verbriefungstransaktion verbrieftes Portfolio ist die Gesamtheit derjenigen Adressenausfallrisikopositionen, deren Adressenausfallrisiko durch diese Verbriefungstransaktion übertragen werden soll.