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§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand - Digitale Gesetze
[object Object] (WuSolvV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Adressrisiken
Teil 3 Operationelle Risiken
Teil 4 Marktrisiken
Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Adressrisiken
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Abschnitt 3: KSA-Positionswert
§ 39 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.