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§ 24 KSA-Risikogewicht für Unternehmen - Digitale Gesetze
[object Object] (WuSolvV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Adressrisiken
Teil 3 Operationelle Risiken
Teil 4 Marktrisiken
Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Adressrisiken
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Abschnitt 2: KSA-Risikogewicht
§ 24 KSA-Risikogewicht für Unternehmen
Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Unternehmen ist das Höhere von 100 Prozent und dem KSA-Risikogewicht nach § 17 für die Zentralregierung des Sitzstaates des Schuldners.