Dritter Abschnitt Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
Vierter Abschnitt Straftaten gegen andere militärische Pflichten
§ 21 Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.