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Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜGAngebV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Inhalt der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
Vierter Abschnitt Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Fünfter Abschnitt Schlussvorschrift
§ 7 Bestimmung des Wertes der Gegenleistung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
§ 7 Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
Besteht die vom Bieter angebotene Gegenleistung in Aktien, sind für die Bestimmung des Wertes dieser Aktien die §§ 5 und 6 entsprechend anzuwenden.