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§ 11 Antragsunterlagen - Digitale Gesetze
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜGAngebV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Inhalt der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
Vierter Abschnitt Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Fünfter Abschnitt Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 11 Antragsunterlagen
Die zur Beurteilung und Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen sind unverzüglich bei der Bundesanstalt einzureichen.