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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜGAngebV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Inhalt der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
Vierter Abschnitt Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Fünfter Abschnitt Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes anzuwenden.