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§ 83a (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
Vierter Teil Organisation des Berufs
Fünfter Teil Berufsaufsicht
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung
Zweiter Abschnitt Gerichte
Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeines
§ 81 Vorschriften für das Verfahren
§ 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen
§ 82a Verteidigung
§ 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 83 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 83a (weggefallen)
§ 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 83c Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel
Vierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen
Fünfter Unterabschnitt Vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot
Sechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung
Vierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung
Fünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Sechster Teil: Berufsgerichtsbarkeit
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Erster Unterabschnitt: Allgemeines
§ 83a (weggefallen)