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Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
Vierter Teil Organisation des Berufs
Fünfter Teil Berufsaufsicht
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21 Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Abschnitt: Bestellung
§ 21 Zuständigkeit
Über die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung entscheidet die Wirtschaftsprüferkammer.