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§ 12 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (WpI-InhKontrollV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
§ 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.