| Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | Ident-Nummer des Wertpapierinstituts | ||||||||||
| Wird von der Behörde ausgefüllt | ||||||||||||
| 1. Angaben zum Wertpapierinstitut |
| Firma (laut Registereintragung) |
| Sitz mit PLZ |
| BAK-Nummer |
| 2. Anzeige | ||||
| □ Einzelanzeige □ Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.) | ||||
| Datum der Wirksamkeit/Stichtag | ||||
| 2.1 Art der Anzeige | □ Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 9, § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG) □ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Wertpapierinstitut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG) | |||
| 2.2 Anlass der Anzeige | □ Erwerb | □ Veränderung | □ Aufgabe | |
| einer bedeutenden Beteiligung | ||||
| 2.3 Anteilseigner1 Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR), sonstiges Unternehmen oder sonstiger Anteilseigner. Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen. | ||||
| Name/Firma und Rechtsform (laut Registereintragung) | ||||
| Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) | ||||
| Sitz mit PLZ2 Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben. | ||||
| Sitzstaat | ||||
| Ident-Nummer (falls bekannt) | ||||
| Register-Nummer/Amtsgericht | LEI3 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEIs sind ebenfalls zu berücksichtigen. | Wirtschaftszweig4 Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. | Servicenummer5 Servicefeld für die elektronische Einreichung. | |
| 2.4 Angaben zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen (nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)) | ||||
| Firma und Rechtsform (laut Registereintragung) | ||||
| Sitz mit PLZ | ||||
| Sitzstaat | ||||
| Ident-Nummer (falls bekannt) | LEI | Wirtschaftszweig | Servicenummer | |
| 3. Angaben zu den Beteiligungsquoten6 Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 2.3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Wertpapierinstitut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Wertpapierinstitut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen. Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Das Hauptformular ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 3 des Hauptformulars nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 3 des Hauptformulars ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen. Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
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| (wird durch die Bundesbank ausgefüllt) Ident-Nummer des Anteilseigners/ Beteiligungsunternehmens | Firma8 Zu dem unter Nummer 2.3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Land; Register-Nummer/Amtsgericht; LEI; Wirtschaftszweig; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 2.3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden. (lt. Registereintragung) mit PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI; Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des vollständigen Namen und Geburtsdatum; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer | Kapitalanteil9 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). | |||||||||||
| % | Tsd. Euro | ||||||||||||
| Der Anteilseigner hält an dem Wertpapierinstitut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von ____ Prozent. | |||||||||||||
| 4. Weitere Angaben | |
| 4.1 Wird die Beteiligung an dem Wertpapierinstitut (bei Anzeigen nach § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG: an dem nachgeordneten ausländischen Unternehmen) von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten | |
| □ Nein. | □ Ja. Es sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen. |
| 4.2 Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden | |
| □ Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. | |
| 4.3 Wird das Wertpapierinstitut durch den Erwerb Teil einer Gruppe? | |
| □ Nein. | □ Ja. Bitte geben Sie ein, um welche Gruppe es sich handelt: |
| 5. Besondere Bemerkungen14 Namensaktien, Vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung. |
| 6. Kontakt für Rückfragen | |
| Name | |
| Telefon-Nummer | |
| 7. Unterschrift | |
| Ort/Datum | eigenhändige Unterschrift |
| Kapital des Wertpapier- instituts/Unter- nehmens11 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Tsd. Euro |
| Stimm- rechts-an- teil12 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. in Prozent |
| Verhältnis zum Wert- papier- institut13 Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Wertpapierinstituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. |