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§ 2 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung (WPapBerBeendV)
Eingangsformel
§ 1 Ende der Aufbewahrung
§ 2 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.