Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Schlussformel - Digitale Gesetze
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung (WPAnrV)
Eingangsformel
Teil 1 Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
Teil 2 Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
Teil 3 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Schlussbestimmungen
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.