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§ 42 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (WOSprAuG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Wahl des Sprecherausschusses
Zweiter Teil Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 42 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.