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§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund - Digitale Gesetze
Wohngeldgesetz (WoGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 33 Datenabgleich
Teil 6 Wohngeldstatistik
Teil 7 Schlussvorschriften
Teil 8 Überleitungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.