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§ 4 Ausbildungsberufsbild - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV 1997)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlußprüfung
§ 10 Übergangsregelung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage I (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - sachliche Gliederung -
Anlage II (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - zeitliche Gliederung -
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
1.1
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen,
1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
1.5
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion,
2.1
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
2.2
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
2.3
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
2.4
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen;
3.
Traubenerzeugung,
3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
3.2
qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;
4.
Kellerwirtschaft,
4.1
oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein,
4.2
Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;
5.
Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse,
5.1
Ausstatten und Verpacken,
5.2
Beraten und Verkaufen.