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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV 1997)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlußprüfung
§ 10 Übergangsregelung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage I (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - sachliche Gliederung -
Anlage II (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin - zeitliche Gliederung -
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt.