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Wechselgesetz (WG)
Eingangsformel
Erster Teil Gezogener Wechsel
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
Zweiter Abschnitt Indossament
Dritter Abschnitt Annahme
Vierter Abschnitt Wechselbürgschaft
Fünfter Abschnitt Verfall
Sechster Abschnitt Zahlung
Siebenter Abschnitt Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
Achter Abschnitt Ehreneintritt
Neunter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, Wechselabschriften
Zehnter Abschnitt Änderungen
Elfter Abschnitt Verjährung
Zwölfter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Art 72
Art 73
Art 74
Zweiter Teil Eigener Wechsel
Dritter Teil Ergänzende Vorschriften
Vierter Teil Geltungsbereich der Gesetze
Art 73 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Gezogener Wechsel
Zwölfter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art 73
Bei der Berechnung der gesetzlichen oder im Wechsel bestimmten Fristen wird der Tag, von dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.