Zweiter Abschnitt Regelung der Rechtsverhältnisse, Wertausgleich
Dritter Abschnitt Erwerbspflicht der Bundesrepublik
Vierter Abschnitt Verfahrens- und Schlußvorschriften
§ 16 - Digitale Gesetze
§ 16
Auf das Verfahren nach den §§ 11 bis 15 sind die §§ 29 bis 34, 35 Abs. 1, §§ 37, 44 bis 49 und 52 bis 54 des Landbeschaffungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.