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§ 8b (weggefallen) - Digitale Gesetze
Weingesetz (WeinG 1994)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Anbauregeln
§ 4 Rebanlagen
§ 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
§ 6 Wiederbepflanzungen
§ 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
§ 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
§ 7a Genehmigungsfähigkeit
§ 7b Festlegung von Prioritätskriterien
§ 7c Zuständigkeit und Verfahren
§ 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung
§ 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung
§ 8 Klassifizierung von Rebsorten
§ 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
§ 8b (weggefallen)
§ 9 Hektarertrag
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
§ 10 Übermenge
§ 11 Destillation
§ 12 Ermächtigungen
3. Abschnitt Verarbeitung
4. Abschnitt Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
6. Abschnitt Überwachung
7. Abschnitt Einfuhr
8. Abschnitt Absatzförderung
9. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
10. Abschnitt Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
11. Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
2. Abschnitt: Anbauregeln
§ 8b (weggefallen)
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